Bereits über fünf Jahre Gesetz: Österreichische Betriebe zieren sich dennoch zu evaluieren!
BetriebsrätInnen großer österreichischer Unternehmen berichten im Rahmen des AK-Strukturwandelbarometers 2018, dass trotz gesetzlicher Verpflichtung immer noch 16% der Betriebe keine Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen angestoßen haben (Dieser Prozentsatz liegt bei KMUs mit weniger als 100 Beschäftigten sogar noch deutlich höher, ebenso wie wohl auch in den Unternehmen ohne Betriebsrat, wie die AK vermutet!).
Konkret: Im Telekommunikations-, Medien- und IT-Bereich sind es mehr als ein Drittel und in der Baubranche noch gut 25% der Unternehmen, die psychische Arbeitsbelastungen noch immer nicht evaluiert haben.
Auch wenn einige der säumigen Betriebe ihren ersten Evaluierungszyklus schon gestartet haben sollten, zeigt dieses Ergebnis doch sehr drastisch, dass die Bekämpfung psychosozialer Risiken in Österreichs Wirtschaft immer noch nicht vorrangig ist.
Aber warum? Es wäre nämlich ganz einfach! ANABEL bietet allen Betrieben die kostenlose Möglichkeit, psychische Belastungsschwerpunkte zu identifizieren.
Darüber hinaus erhalten Unternehmen, wenn gewünscht, für nur EUR 290.– eine detaillierte gesetzeskonforme Auswertung und erledigen damit völlig unkompliziert den ersten wichtigen Schritt* des obligatorischen Evaluierungsprozesses gemäß ASchG.
*Neben der Konkretisierung und Maßnahmenentwicklung, der Dokumentation der Ergebnisse und der Wirksamkeitskontrolle komplettiert ANABEL einen gesetzeskonformen Evaluierungszyklus. Das klingt komplizierter, als es ist. Ein „gewusst wie“ folgt in unserem nächsten Blogbeitrag.