WKV/AUVA-Fördergelder für Vorarlberg
Sie planen ein Projekt zur Evaluierung psychischer Arbeitsbelastung in Ihrem Unternehmen und suchen externe Unterstützung? Nützen Sie die bestehenden Förderungsmöglichkeiten in Vorarlberg!
Unternehmen aller Branchen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) sind, können eine Förderung von externen Beratungsleistungen im Bereich der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz beantragen.
Die Förderung beträgt 75 % der Nettoberatungskosten, maximal € 1.000,00. Die Förderung wird von der WKV administriert und erfolgt aus Geldern der AUVA. Sie ist aus Qualitätsgründen daran gebunden, dass nur von der AUVA ausdrücklich zugelassene Experten diese Leistungen durchführen. Zu diesen gehören die IEPB-Arbeitspsychologen selbstverständlich. Gerne kümmern wir uns auch um Ihr Evaluierungsprojekt!
Beispiel eines geförderten Evaluierungsprojekts gemäß ASchG
Die IEPB GmbH wurde als externer Dienstleister beauftragt, eine vollständige gesetzeskonforme Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastungen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) durchzuführen. Zusätzlich hat IEPB für das Kundenunternehmen alle notwendigen inhaltlichen und administrativen Schritte zur Erlangung der WKV/AUVA-Projektförderung übernommen.
Betrieb zum Handel und Wartung von Fahrzeugen
(ca. 25 Mitarbeiter; 2017)
Die Evaluierung umfasste folgende Projektschritte:
- Informationssammlung und Kommunikation: Sichtung aller bestehenden Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und BGF-Dokumente; Begehung der Betriebsstätte; Konzeption des kostengünstigsten Projektablaufs (Verfahren, Zeitraum, eingebundene Personen etc.); Projektgruppen-Kick-Off mit allen relevanten betriebsinternen Personen (Vertretung der GF, Vertretung der MA, SVP), Kommunikation des bevorstehenden Projekts an die Mitarbeiter
- Ermittlung von Belastungsschwerpunkten und konkreten psychischen Fehlbelastungen: erfolgte mittels eines Gruppeninterviews mit vier repräsentativen Mitarbeitern (Leitung durch einen IEPB-Arbeitspsychologen). Erarbeitung von sinnvollen, auf das Unternehmen abgestimmten Maßnahmenvorschlägen zur Reduzierung der gefundenen Fehlbelastungen und Präsentation der Ergebnisse in der Projektgruppe
- Festlegung von erforderlichen Maßnahmen durch die Projektgruppe: Zwei Maßnahmen zur Verbesserung der Organisationsstruktur und zwei Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterbindung. U.a. wurde beschlossen einen bereits laufenden Umstrukturierungsprozess zu evaluieren und nachzujustieren. Kommunikation der Ergebnisse an alle Mitarbeiter
- detaillierte Dokumentation der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen: im Abschlussbericht (zur Bewilligung der Förderung) und zusätzlich im betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (zur Vorlage für die Arbeitsinspektion)
- Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen: wird nach Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2019 stattfinden.
Die bewilligte Förderung wurde direkt nach Begleichung der IEPB-Rechnung ausbezahlt und reduzierte die Kosten für das Unternehmen um mehr als 40 Prozent.