Gibt es eine fixe gesetzliche Frist für die Wiederholung einer Evaluierung?

Dass auch psychische Arbeitsbelastungen evaluiert werden müssen, ist zwölf Jahre nach der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes weitestgehend bekannt. Unsicherheit besteht aber nach wie vor betreffend die Fragen, 1) ob und 2) wenn ja, wann die Evaluierung wiederholt werden muss. @1) Kurze Antwort: Ja, oder in den Worten des Gesetzgebers: “Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist erforderlichenfalls[…]

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